Sachverständigengutachten
Als zertifizierte Sachverständige Gutachterin in Kindschaftssachen erstelle ich psychologische Gutachten und fachliche Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren, die klar strukturiert, wissenschaftlich fundiert und für das Gericht nachvollziehbar begründet sind.
Meine Expertise umfasst insbesondere Verfahren nach §§ 1666 / 1666a BGB, die fachliche Prüfung des Kindeswohls und der elterlichen Erziehungsfähigkeit, Sorge- und Umgangsregelungen sowie Rückführungsentscheidungen aus Pflegefamilien oder stationären Einrichtungen. Dabei lege ich besonderen Wert auf eine differenzierte, am Einzelfall orientierte Analyse und Diagnostik, die sowohl Risiken als auch Schutzfaktoren transparent darstellen.
Meine Gutachten orientieren sich konsequent an den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht sowie an anerkannten wissenschaftlichen Fachstandards. Ziel ist es, dem Gericht eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu liefern, die fachlich tragfähig, verständlich formuliert und für alle Beteiligten gut verständlich ist.
Zeitlicher Rahmen der Gutachtenerstellung
Die Bearbeitungszeit orientiert sich an Umfang, Komplexität und Fragestellung des jeweiligen Verfahrens. Ziel ist eine zeitnahe, zugleich sorgfältige und fachlich belastbare Gutachtenerstellung, die den Anforderungen des Gerichts und der besonderen Verantwortung in Kindschaftssachen gerecht wird. Die Bearbeitungszeit eines familienpsychologischen Gutachtens liegt in der Regel bei sechs bis acht Monaten,
ab Eingang des gerichtlichen Auftrags und der vollständigen Akten. Die Begutachtung wird nach Auftragsannahme zeitnah aufgenommen; meine Tätigkeit erfolgt bundesweit. In besonders dringenden Fällen, insbesondere bei Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung, kann ein vorläufige Stellungnahme erstellt werden. Hierfür werden notwendige Explorationen priorisiert, sodass dem Familiengericht in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen eine erste fachliche Einschätzung übermittelt werden kann.
Erfahren Sie hier mehr über meine Arbeitsweise:
Vom Beweisbeschluss zum Gutachten
Diagnostische Testverfahren
Testdiagnostik - Indikationsgeleitet und methodisch reflektiert.
Testdiagnostische Verfahren setze ich ausschließlich fragestellungsbezogen und transparent ein, eingebettet in eine mehrperspektivische Gesamtbewertung. Testergebnisse werden nicht isoliert interpretiert, sondern fachlich eingeordnet und mit weiteren Befundquellen verknüpft, um Entwicklungs-, Beziehungs- und Belastungsaspekte differenziert im familien- und kinderschutzrechtlichen Kontext zu bewerten – ohne klinische Diagnosestellung.

Sachverständigengutachten in
Kindschaftssachen
Vom Beweisbeschluss zum Gutachten
- Als sachverständige Gutachterin erhalte ich vom Gericht den Beweisbeschluss und die Akte, die ich sorgfältig unter psychologischen Gesichtspunkten analysiere und mit der ich die Begutachtung vorbereite.
- Eltern / Erziehungsberechtigte erhalten von mir eine schriftliche Einladung zum ersten Begutachtungstermin, in dem sie auch über die Freiwilligkeit der Begutachtung aufgeklärt werden.
- Beim ersten Begutachtungstermin, der aus Neutralitätsgründen in meinen Räumlichkeiten stattfindet, erläutere ich zunächst den Ablauf und hole die Einverständniserklärung zur Verwendung der Daten ein.
- Ich führe die Begutachtung im Rahmen eines bzw. mehrerer Gespräche durch. In der Regel handelt es sich hierbei um zwei-Personen-Gespräche (Gutachter und Elternteil).
- In einem weiteren Termin findet i.d.R. eine Interaktionsbeobachtung mit einem Elternteil und dem Kind statt. Ebenso mindestens ein Gespräch der Sachverständigen mit dem Kind allein.
- Selbige Termine finden jeweils mit dem anderen Elternteil statt.
- In der Regel ist auch ein Hausbesuch bei den jeweiligen Elternteilen notwendig.
- Ich arbeite mit anerkannten, wissenschaftlich fundierten diagnostischen Verfahren (strukturierte Explorationen, Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen, entwicklungspsychologische Einschätzungen sowie standardisierte und halbstandardisierte Testverfahren. Die Auswahl der diagnostischen Instrumente erfolgt fragestellungsadäquat
- Ich hole Informationen von Erziehern, Lehrern, Verfahrensbeiständen, Jugendamt, ggf. auch Ärzten oder anderen involvierten Stellen ein. Auch dies geschieht auf freiwilliger Basis und bedarf des Einverständnisses der sorgeberechtigten Elternteile.
- Ich erstelle ein schriftliches Gutachten für das Gericht.
- In der Anhörung gebe ich zusätzlich eine mündliche Stellungnahme ab.
"Ein Gutachten ist nur verwertbar, wenn es für die Beteiligten nachvollziehbar ist.
Ich arbeite transparent, wissenschaftlich fundiert und überprüfbar."
Claudia Watson, Praxis für Kindschaftssachen.






