Vom Beweisbeschluss zum Gutachten

  • Als sachverständige Gutachterin erhalte ich vom Gericht den Beweisbeschluss und die Akte, die ich sorgfältig unter  psychologischen Gesichtspunkten analysiere und mit der ich die Begutachtung vorbereite.
  • Eltern / Erziehungsberechtigte erhalten von mir eine schriftliche Einladung zum ersten Begutachtungstermin, in dem sie auch über die Freiwilligkeit der Begutachtung aufgeklärt werden.
  • Beim ersten Begutachtungstermin, der aus Neutralitätsgründen in meinen Räumlichkeiten stattfindet, erläutere ich zunächst den Ablauf und hole die Einverständniserklärung zur Verwendung der Daten ein.
  • Ich führe die Begutachtung im Rahmen eines bzw. mehrerer Gespräche durch. In der Regel handelt es sich hierbei um zwei-Personen-Gespräche (Gutachter und Elternteil). 
  • In einem weiteren Termin findet i.d.R. eine Interaktionsbeobachtung mit einem Elternteil und dem Kind statt. Ebenso mindestens ein Gespräch der Sachverständigen mit dem Kind allein.
  • Selbige Termine finden jeweils mit dem anderen Elternteil statt.
  • In der Regel ist auch ein Hausbesuch bei den jeweiligen Elternteilen notwendig.
  • Ich arbeite mit anerkannten, wissenschaftlich fundierten diagnostischen Verfahren (strukturierte Explorationen, Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen, entwicklungspsychologische Einschätzungen sowie standardisierte und halbstandardisierte Testverfahren. Die Auswahl der diagnostischen Instrumente erfolgt fragestellungsadäquat
  • Ich hole Informationen von Erziehern, Lehrern, Verfahrensbeiständen, Jugendamt, ggf. auch Ärzten oder anderen involvierten Stellen ein. Auch dies geschieht auf freiwilliger Basis und bedarf des Einverständnisses der sorgeberechtigten Elternteile.
  • Ich erstelle ein schriftliches Gutachten für das Gericht.
  • In der Anhörung gebe ich zusätzlich eine mündliche Stellungnahme ab.
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