Gefährdungseinschätzung
gem. § 8a SGB VIII - bei Anhaltspunkten von Kindeswohlgefährdung
Als Insoweit erfahrene Fachkraft bei Anhaltspunkten oder Kenntnis von Kindeswohlgefährdung, berate und begleite ich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungseinschätzungen gem. § 8a SGB VIII. Ziel ist es, Risiken fachlich fundiert zu bewerten, Entscheidungen gemeinsam abzusichern und Handlungssicherheit im Kinderschutz zu stärken.
