Die Herausnahme eines Kindes aus der Familie ist ein gravierenden Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Im Rahmen der Begutachtung wird diagnostisch erfasst, ob die Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile derart eingeschränkt ist, dass eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist. Zugleich werden der geäußerte Kindeswille sowie geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen berücksichtigt, um das Wohl des Kindes sicherzustellen und seine Entwicklung zu fördern.

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