Die Rückführung eines Kindes aus einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe stellt eine vielschichtige Fragestellung dar. Im Rahmen der Begutachtung erfolgt eine differenzierte diagnostische Prüfung auf zwei Ebenen: Zum einen wird die Erziehungsfähigkeit des rückführungswilligen Elternteils – oder beider Eltern – bewertet. Zum anderen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt, dessen Entwicklungs- und Förderbedürfnisse und geäußerter Wille in die Beurteilung einfließen.

„Ein Gutachten soll verständlich sein – aber nie vereinfachend.“ Claudia Watson

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