Die Regelung des Umgangsrechts erfordert eine fachlich fundierte  Einschätzung der  Eltern-Kind-Beziehungen. Im Rahmen der Begutachtung werden Kindeswohl und Kindeswille, die Bindungen des Kindes zu beiden Elternteilen, seine bisherigen Umgangserfahrungen sowie seine altersgemäße psychische und emotionale Stabilität diagnostisch begutachtet. Ziel ist es, eine Empfehlung an das Familiengericht zu geben, welche Umgangsregelung dem Kind am besten gerecht wird und dem Kindeswohl dient.

§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern 

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